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Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich

Autor:Rolf Landolt
Datum: Mi, 25.07.2012, 22:30

>> Ich / Wir nehme(n) zur Kenntnis ...

> Hier wird beides großgeschrieben, da es sich um eine alternative Lesart handelt.

Einspruch, euer ehren! Meiner ansicht nach gibt es nur 1 satzanfang pro satz. Also:
Ich/wir nehme(n) zur Kenntnis ...

Geschrieben gemäss http://www.kleinschreibung.ch
Rolf Landolt
http://www.rechtschreibreform.ch

 

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Beiträge zu diesem Thema

Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
_Julia_ -- Di, 24.7.2012, 14:10
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Julian von Heyl -- Mi, 25.7.2012, 16:38
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
_Julia_ -- Mi, 25.7.2012, 16:44
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Rolf Landolt -- Mi, 25.7.2012, 22:30
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Julian von Heyl -- Mi, 25.7.2012, 22:36
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Rolf Landolt -- Do, 26.7.2012, 14:32