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>> Ich / Wir nehme(n) zur Kenntnis ...
> Hier wird beides großgeschrieben, da es sich um eine alternative Lesart handelt.
Einspruch, euer ehren! Meiner ansicht nach gibt es nur 1 satzanfang pro satz. Also:
Ich/wir nehme(n) zur Kenntnis ...
Geschrieben gemäss http://www.kleinschreibung.ch
Rolf Landolt
http://www.rechtschreibreform.ch