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> Einspruch, euer ehren! Meiner ansicht nach gibt es nur 1
> satzanfang pro satz. Also:
> Ich/wir nehme(n) zur Kenntnis ...
Da muss ich wohl schweres Dudengeschütz auffahren:
Der Schrägstrich dient zur Angabe
[...]
- mehrerer gleichberechtigter Möglichkeiten:
Ich/Wir überweise[n] von meinem/unserem Konto den fälligen Betrag. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte folgende Voraussetzungen erfüllen: ...
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 7. Aufl. Mannheim 2011 [CD-ROM]
Ich finde das auch durchaus logisch, da der Schrägstrich hier eben zwei Satzanfänge zur Auswahl anbietet, "Ich nehme zur Kenntnis" und "Wir nehmen zur Kenntnis".
Gruß
Julian