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Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich

Autor:Julian von Heyl
Datum: Mi, 25.07.2012, 22:36

> Einspruch, euer ehren! Meiner ansicht nach gibt es nur 1
> satzanfang pro satz. Also:
> Ich/wir nehme(n) zur Kenntnis ...

Da muss ich wohl schweres Dudengeschütz auffahren:

Der Schrägstrich dient zur Angabe
[...]
- mehrerer gleichberechtigter Möglichkeiten:
Ich/Wir überweise[n] von meinem/unserem Konto den fälligen Betrag. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte folgende Voraussetzungen erfüllen: ...
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 7. Aufl. Mannheim 2011 [CD-ROM]

Ich finde das auch durchaus logisch, da der Schrägstrich hier eben zwei Satzanfänge zur Auswahl anbietet, "Ich nehme zur Kenntnis" und "Wir nehmen zur Kenntnis".

Gruß
Julian

 

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Beiträge zu diesem Thema

Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
_Julia_ -- Di, 24.7.2012, 14:10
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Julian von Heyl -- Mi, 25.7.2012, 16:38
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
_Julia_ -- Mi, 25.7.2012, 16:44
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Rolf Landolt -- Mi, 25.7.2012, 22:30
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Julian von Heyl -- Mi, 25.7.2012, 22:36
Re: Groß- oder Kleinschreibung bei Schrägstrich
Rolf Landolt -- Do, 26.7.2012, 14:32