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> 1.) Das Gericht erklärt die Norm für als von Anfang an nichtig.
> oder
> 2.) Das Gericht erklärt die Norm als von Anfang an für nichtig.
Beides ist falsch. Richtig ist:
Das Gericht erklärt die Norm als von Anfang an nichtig.
In Fachsprache eher: Das Gericht erklärt die Norm als rückwirkend nichtig.
Aber wie auch immer, es ist ohnehin doppelt gemoppelt, denn der Begriff Nichtigkeit bezieht sich in der Juristerei immer auf die *gesamte* Vergangenheit. "Das Gericht erklärt die Norm als nichtig" - das sagt bereits alles.