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Re: etw. für nichtig erklären

Autor:Rolf Keller
Datum: Sa, 18.08.2007, 16:43
Antwort auf: etw. für nichtig erklären (Flo)

> 1.) Das Gericht erklärt die Norm für als von Anfang an nichtig.
> oder
> 2.) Das Gericht erklärt die Norm als von Anfang an für nichtig.

Beides ist falsch. Richtig ist:
Das Gericht erklärt die Norm als von Anfang an nichtig.

In Fachsprache eher: Das Gericht erklärt die Norm als rückwirkend nichtig.

Aber wie auch immer, es ist ohnehin doppelt gemoppelt, denn der Begriff Nichtigkeit bezieht sich in der Juristerei immer auf die *gesamte* Vergangenheit. "Das Gericht erklärt die Norm als nichtig" - das sagt bereits alles.

 

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Beiträge zu diesem Thema

etw. für nichtig erklären
Flo -- Sa, 18.8.2007, 14:53
Re: etw. für nichtig erklären
Rolf Keller -- Sa, 18.8.2007, 16:43
Re: etw. für nichtig erklären
Adele -- So, 19.8.2007, 22:48
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Rolf Keller -- Mo, 20.8.2007, 10:14
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Adele -- Mo, 20.8.2007, 11:08
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Rolf Keller -- Mo, 20.8.2007, 15:16
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Adele -- Mo, 20.8.2007, 21:28
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boubou234 -- Sa, 18.8.2007, 16:43
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Rolf Keller -- Sa, 18.8.2007, 17:49
Re: etw. für nichtig erklären
boubou234 -- Sa, 18.8.2007, 16:47