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> Aber wie auch immer, es ist ohnehin doppelt gemoppelt, denn der
> Begriff Nichtigkeit bezieht sich in der Juristerei immer auf die
> *gesamte* Vergangenheit. "Das Gericht erklärt die Norm als
> nichtig" - das sagt bereits alles.
Hallo Rolf,
ich stimme Dir zu, Nichtigkeit gilt in der Juristerei (aber nicht nur) immer ab Ursprung bzw. sogar noch kurz vorher, d. h. "als sei es nie gewesen". Allerdings erklärt man etwas für nichtig, betrachtet aber etwas als nichtig (wie auch bei richtig, falsch).
Richtig ist daher "Das Gericht erklärt die Norm für nichtig."
LG Adele