korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: etw. für nichtig erklären

Autor:Adele
Datum: So, 19.08.2007, 22:48
Antwort auf: Re: etw. für nichtig erklären (Rolf Keller)

> Aber wie auch immer, es ist ohnehin doppelt gemoppelt, denn der
> Begriff Nichtigkeit bezieht sich in der Juristerei immer auf die
> *gesamte* Vergangenheit. "Das Gericht erklärt die Norm als
> nichtig" - das sagt bereits alles.

Hallo Rolf,
ich stimme Dir zu, Nichtigkeit gilt in der Juristerei (aber nicht nur) immer ab Ursprung bzw. sogar noch kurz vorher, d. h. "als sei es nie gewesen". Allerdings erklärt man etwas für nichtig, betrachtet aber etwas als nichtig (wie auch bei richtig, falsch).

Richtig ist daher "Das Gericht erklärt die Norm für nichtig."

LG Adele

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

etw. für nichtig erklären
Flo -- Sa, 18.8.2007, 14:53
Re: etw. für nichtig erklären
Rolf Keller -- Sa, 18.8.2007, 16:43
Re: etw. für nichtig erklären
Adele -- So, 19.8.2007, 22:48
Re: etw. für nichtig erklären
Rolf Keller -- Mo, 20.8.2007, 10:14
Re: etw. für nichtig erklären
Adele -- Mo, 20.8.2007, 11:08
Re: etw. für nichtig erklären
Rolf Keller -- Mo, 20.8.2007, 15:16
Re: etw. für nichtig erklären
Adele -- Mo, 20.8.2007, 21:28
Re: etw. für nichtig erklären
boubou234 -- Sa, 18.8.2007, 16:43
Re: etw. für nichtig erklären
Rolf Keller -- Sa, 18.8.2007, 17:49
Re: etw. für nichtig erklären
boubou234 -- Sa, 18.8.2007, 16:47