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Re: etw. für nichtig erklären

Autor:Rolf Keller
Datum: Mo, 20.08.2007, 10:14
Antwort auf: Re: etw. für nichtig erklären (Adele)

> Allerdings erklärt man etwas für nichtig, betrachtet aber
> etwas als nichtig (wie auch bei richtig, falsch).

Da hatte ich auch Zweifel, deswegen habe ich vor dem Antworten im Duden nachgesehen:

"6. erklären als: Er erklärte sich höhnisch als »theoretischen Anarchisten« (Musil). ... in der Frage ... des Privateigentums, das jene respektvoll noch als »unverletzlich« erklärten (St. Zweig).

7. erklären für: ... jeden für einen Trottel erklärend (Kästner). Der Vermisste wurde von der Polizei für tot erklärt. Er erklärte sich für besiegt. In allen vorausgehenden Beispielen sagt der als-Anschluss aus, dass dem Bezugswort eine bestimmte Eigenschaft zukommt, und der für-Anschluss, dass die Eigenschaft, die dem Bezugswort zugeschrieben wird, nur die Meinung des Subjekts ist. Dagegen ist wie die Partikel des Vergleichs.
© Duden 9, Richtiges und gutes Deutsch. 5. Aufl. Mannheim 2001. [CD-ROM]."

Es passt also beides, nur ist der Sinn unterschiedlich. So ein Gerichtsurteil ist keine Meinungsäußerung, sondern schafft in diesem konkreten Fall quasi eine Tatsache ("Die Norm war noch nie gültig. Punkt!"). Deshalb habe ich "als" geschrieben. Aber zugegeben, so ganz klar ist mir die Erklärung des Duden auch nicht.

 

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etw. für nichtig erklären
Flo -- Sa, 18.8.2007, 14:53
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Rolf Keller -- Sa, 18.8.2007, 16:43
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Adele -- So, 19.8.2007, 22:48
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Rolf Keller -- Mo, 20.8.2007, 10:14
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Rolf Keller -- Mo, 20.8.2007, 15:16
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Adele -- Mo, 20.8.2007, 21:28
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boubou234 -- Sa, 18.8.2007, 16:43
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Rolf Keller -- Sa, 18.8.2007, 17:49
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boubou234 -- Sa, 18.8.2007, 16:47