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Re: Benötige Hilfe bei Kommasetzung

Autor:Rolf Keller
Datum: Mo, 24.09.2007, 12:07

> Denn wenn der Vertrag in der BRD gemacht wird, dann ist die
> deutsche USt. auch die "gültige gesetzliche Umsatzsteuer".

Nicht ganz richtig. Es kommt nicht darauf an, wo man den Vertrag abschließt. Es kommt nur darauf an, wo der leistende Unternehmer sitzt und an welchem Ort er die Leistung erbringt.

Wenn ins Ausland geliefert werden soll, sollte man auf jeden Fall immer klar sagen, ob der deutsche oder der ausländische USt-Satz gemeint ist. Es gibt durchaus Leute, die sich aus Unwissenheit oder Versehen damit vertun.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Benötige Hilfe bei Kommasetzung
Miriam -- Mo, 24.9.2007, 10:43
Re: Benötige Hilfe bei Kommasetzung
PaulW -- Mo, 24.9.2007, 11:16
Re: Benötige Hilfe bei Kommasetzung
Rolf Keller -- Mo, 24.9.2007, 12:07
Re: Benötige Hilfe bei Kommasetzung
Rolf Keller -- Mo, 24.9.2007, 11:51