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im Allgemeinen / im allgemeinen

Autor:PaulW
Datum: So, 25.11.2007, 21:01

Angeregt durch einen Vortrag, der in der letzten DSW veröffentlicht wurde, "quält" mich die Frage, wie man "im A(a)llgemeinen" schreibt.

So wie ich es verstanden habe, schreibt man nur noch "im Allgemeinen", jedoch nicht mehr "im allgemeinen". Stimmt das? Mackensen nennt als Beispiel u.a. "im Allgemeinen Recht haben", bringt jedoch kein Beispiel für "im allgemeinen". Mein Duden (zugegeben schon sehr angestaubt!) erlaubt es hingegen und verweist auf Regel K114.

Zwei Beispiele:

a) "Und doch ist es für das höhere Individium auch wieder ein großer Genuß, einmal mit Haut und Haar im Allgemeinen unterzugehen." (Thomans Mann, Doctor Faustus)
Hier wird doch "im Allgemeinen" geschrieben, da das Besondere im Allgemeinen untergeht, oder?

b) "Schiffe die so konstruiert sind, gehen im allgemeinen unter." Hier gehen doch die Schiffe nicht im Allgemeinen unter, sondern für gewöhnlich, oder?

Wer kennt sich da aus?

 

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PaulW -- So, 25.11.2007, 21:01
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Anna -- So, 25.11.2007, 21:29
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