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> Und ich behaupte, daß in es in manchen Kreisen sogar erwünscht
> ist, wider besseren Wissens zu benutzen...
OH DEAR!
Warum heisst es wohl im Strafgesetzbuch in ¤164:
"Wer einen anderen (...) wider besseres Wissen (sic) einer rechtswidrigen Tat (...)
verdaechtigt"????
Oder in ¤145d StGB:
"Wer wider besseres Wissen (sic) einer Behoerde (...) vortaeuscht..."
Oder in ¤241 StGB:
"...wer wider besseres Wissen (...) einem Menschen vortaeuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe..."
Usw usw.
"wider besseres Wissen"!!!
"Besseres Wissen ist Nominativ, aber auch Akkuativ, zB: "Ich habe besseres
Wissen als Du."
MfG, E Berkenbusch