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Re: zu eigen machen?

Autor:Julian von Heyl
Datum: Di, 30.06.2009, 18:28
Antwort auf: Re: zu eigen machen? (Bernd)

> Es gibt aber auch noch das In-Kraft-Treten, so dass ich mir
> vorstellen könnte, dass beide Schreibweisen möglich wären.

Dunkel ist mir deiner Rede Sinn. Schowagu hat "das Inkrafttreten" als Duden-Beispiel für empfohlene Zusammenschreibung aufgeführt (was die Schreibweise "das In-Kraft-Treten" aus dem Rennen wirft) und ich habe darauf hingewiesen, dass vor neun Jahren noch "das In-Kraft-Treten" als einzig mögliche Schreibweise galt (während man heute "das Inkrafttreten" schreibt).

Und dann kommst du. :-)

Grüße
Julian

 

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