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Hallo Ludger,
genauso, wie Du es bereits schreibst, ergibt sich offenbar die Begründung für die Getrenntschreibung:
Partizip und Verb werden getrennt geschrieben. Wie sinnvoll diese Regel nun ist, sei mal dahingestellt ...
Bei wohlbekannt ist beides möglich, Getrennt- und Zusammenschreibung. Hier scheint die Regel § 36 2.1 zum Thema
„Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Verben, Adverbien oder Partikeln mit adjektivisch gebrauchten Partizipien“
zuzutreffen.
Viele Grüße
Bernd