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> I."Schwarze-Johannisbeeren-Saft-Konzentrat"
> oder
> II. "Schwarze-Johannisbeeren-Saftkonzentrat"?
Bei Komposita mit "Beere" als Bestimmungswort wird zwar das Fugenelement "-n" eingefügt ("Beerenauslese", "Beerenfrucht", "Beerenhaut" , "Beerenobst"), wenn "Beere" jedoch bereits genauer bestimmtes Grundwort ist und dieses Kompositum wiederum Bestimmungswort für ein weiteres Grundwort ist, steht gewöhnlich nur der Wortstamm "beer" ("Himbeersaft", "Johannisbeermarmelade").
Gemäß § 44 wird an eine Zusammensetzung, die bereits Bindestriche enthält ("Schwarze-Johannisbeer-Saft"), ein weiteres Grundwort ebenfalls mit einem Bindestrich angeschlossen: Schwarze-Johannisbeer-Saft-Konzentrat.
VG
Alfred