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> Also meinte er, dass man
> Nichtmuttersprachler
> Billigtintenpatronen
> Canontintenpatronen
> schreiben kann?
Korrekt. Den Markennamen "Canon" würde ich allerdings nicht in ein Kompositum integrieren.
Wann man nun die Bindestrichschreibweise wählt und wann man zusammenschreibt, dafür gibt es keine eindeutige Regel. Das muss bei nicht gängigen Komposita nach Sprachgefühl und nach Schriftbild entschieden werden.
Unlängst sah ich eine TV-Reportage, in der jemand via Unterzeile als "Luxus-Immobilienmakler" vorgestellt wurde. So etwas ist natürlich Quatsch, denn gemeint war ja, dass die gemakelten Immobilien luxuriös sind, nicht der Makler. Also ein Makler von Luxusimmobilien und nicht ein Luxusmakler von Immobilien.
Andererseits hat man in so einem Fall ein sprachliches Dilemma, denn einerseits gehört "Luxusimmobilien" untrennbar zusammen, andererseits aber auch "Immobilienmakler". Um nicht von einem "Luxusimmobilien-Immobilienmakler" schreiben zu müssen, ist hier dann zum Beispiel die komplette Zusammenschreibung die geschickteste Lösung: "Luxusimmobilienmakler". Man könnte aber auch entscheiden, dass die "Luxusimmobilien" Vorfahrt haben und quasi die Berechtigung, den "Immobilienmakler" auseinanderzureißen, dann wäre die Schreibweise "Luxusimmobilien-Makler" noch akzeptabel.
Ähnlich, wenn auch weniger krass, sieht es mit deinen "Billig-Tintenpatronen" aus. Sind es billige Tintenpatronen (also Billig-Tintenpatronen) oder mit Billigtinten gefüllte Patronen (also Billigtinten-Patronen)? Mit "Billigtintenpatronen" ist man hier auf der sicheren Seite.
Wie du siehst, das Thema ist nicht ganz einfach.
Grüße
Julian