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> ... und
> "Canontintenpatronen" ist sicher eine zulässige
> Schreibweise. Im entsprechenden § 51 heißt es ja auch: "Man
> kann einen Bindestrich setzen." Aber wie gesagt rate ich
> davon ab ...
Das war etwas missverständlich ausgedrückt, ich wollte sagen, dass ich davon abrate, hier zusammenzuschreiben, nicht, dass ich davon abrate, einen Bindestrich zu setzen.