Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.
Vielen Dank für diese ausführlichen Erklärungen, Sie haben mir sehr geholfen und das meiste ist auch gut nachvollziehbar für mich.
Mein Problem habe ich nur mit den folgenden Punkten:
Canon-Tintenpatronen enthält den Markennamen "Canon". Nach welcher Regel darf oder sollte dieser nicht mit in das Kompositum integriert werden? § 51 des Regelwerks spricht von "kann ein Bindestrich gesetzt werden" und außerdem von Eigennamen. Also Beispiele für Eigennamen dienen nur Personen- und geographische Namen - zählen den Firmen- und Markennamen auch dazu? D. h. hier könnte auch Canontintenpatronen geschrieben werden?
Die zweite Unschlüssigkeit: Bei Zusammensetzungen (Aneinanderreihungen) aus mehr als zwei Bestandteilen setzt man immer einen Bindestrich (§ 44). Bei einer Zusammensetzung aus einem schon zusammengesetzten Bestandteil und einem weiteren Element (Billig + Tintenpatronen) ist diese nur alternativ? Eigentlich besteht diese Zusammensetzung ja auch aus drei Elementen, von denen zwei nur bereits ein Kompositum bilden. Aber wenn nun ein drittes Element dazukommen würde, dann wären sie wieder obligatorisch (Internet-Billig-Tintenpatrone)?
Viele Grüße
Ludger