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Hallo Franzsika!
> Mir war nicht
> bewusst, dass die Redakteure überhaupt Aenderungen vornehmen
> dürfen.
Das steht meist als Vorbehalt auf der Zeitungsseite, auf der Du auch die Adresse für Leserbriefeinsendungen findest. Zum Beispiel so formuliert: "Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen."
Keine Ahnung, ob es ggf. rechtliche Wirkunge entfaltet, wenn Du ggf. dieser Äußerung widersprichst, also mitteilst, dass Du einer Veröffentlichung einer gekürzten oder geänderten Version nicht zustimmst. Sollte zum Beispiel der redigierte Leserbrief Deine Meinung nicht mehr korrekt wiedergeben bzw. Deiner Intention widersprechen, hättest Du vielleicht ggf. Ansprüche auf eine Gegendarstellung. (Ich bin kein Anwalt.)
Meist ist den Redakteuren allerdings daran gelegen, die Meinung ihrer Leserbriefschreiber NICHT zu verzerren, sondern wiederzugeben. Und das nicht nur wegen möglicher Regressansprüche...
Du schreibst nicht "schlecht", allenfalls passte Dein Schreibstil nicht ganz in die Leserbrieflinie der Redaktion.
Ich fände es schade, wenn Dich die Änderung so enttäuschte, dass Du fürderhin aufs Leserbriefschreiben verzichtetest.
Gruß
mona