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Die Präposition »auf« kann sowohl mit dem Dativ als auch mit dem Akkusativ stehen. Von daher ist weder »auf dem Recht bestehen« noch »auf das Recht bestehen« ein Verstoß gegen die Grammatik. Ich glaube, dass beide Möglichkeiten im normalen Sprachgebrauch Verwendung finden.
Liebe Grüße
Arne Arotnow
Postfach 200641
45636 Recklinghausen
Europasprache EDA
http://www.edanet.de.vu
> Der Logik, bzw. der Prüfung kann ich nicht folgen: der Dativ von
> Erbe und recht lautet: "dem Erbe" und "dem
> Recht". Ich möchte lediglich wissen, welcher Kasus nach
> "bestehen auf" folgt. Die vorgeschlagene Prüfung macht
> für mich keinen Sinn. Sorry!
> Rosa