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Rechtschreibforum

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Re: auf dem/das Recht bestehen

Autor:Karla Krauschen
Datum: Mo, 11.06.2012, 23:49
Antwort auf: Re: auf dem/das Recht bestehen (Deutsch-Mann)

> Ich bin Deutscher und habe Germanistik studiert.

> Nie habe ich, weder in der Schule noch an der Uni, den Dativ
> bewusst wahrgenommen als Möglichkeit bei "bestehen
> auf". M.E. ist das schlicht falsch.
> ...
> Man kann nicht alle Sprachentwicklungen
> plötzlich als "richtig" werten, weil sie heute
> gebräuchlicher sind als früher. Mit diesem Argument müsste man
> unsere Sprache komplett verflachen lassen ...

Kleiner Tip von einer Nicht-Germanistin für den Germanisten: Im Grimmschen Wörterbuch kann man vor mehr als 150 Jahren unter "bestehen" als neunte Bedeutung lesen:

9) desto häufiger erscheint bestehen auf etwas, und zwar
a) mit dem dat. der sache, wenn sie schon da ist, constare, perstare, permanere in aliqua re: ich bestehe auf meiner ansicht; er bestehet auf seinem kopfe, beharrt eigensinnig bei dem, was er sich in seinen kopf gesetzt hat
[...]
b) mit dem acc., wenn sie erst erstrebt wird, insistere in aliquam rem:
einmahl mein herz nur auf lieb,
einmahl nur auf krieg bestehet.
Weckherlin 468;
[...]
c) doch schiene auch in den fällen unter b der dat. zulässig, sofern man unter der sache sich den vorsatz, die forderung denken will: sie bestunden auf einem paar goldner schwingen, nemlich die sie anbringen wollten; und so sagt Schiller: auf dieser probe ihrer folgsamkeit musz ich durchaus bestehen.
[...]

Tja, es scheint nicht so ganz richtig, daß die Verwendung mit Dativ eine moderne Verflachung ist.

 

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auf dem/das Recht bestehen
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