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Die Süddeutsche berichtete gestern im Artikel "Verkehr ohne Geschlecht" über die neue Straßenverkehrsordnung: http://www.sueddeutsche.de/auto/neue-strassenverkehrsordnung-verkehr-ohne-geschlecht-1.1634273
Dort findet sich der folgende Absatz:
"Der Neuerlass der Straßenverkehrsordnung sei zum Anlass genommen worden, die Vorschriften "an das Erfordernis der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern anzupassen", heißt es in der Begründung zu dem Verordnungsentwurf. Was das bedeutet, kann man an unzähligen Stellen nachlesen. Bislang stand beispielsweise in Paragraf 26 StVO, dass Autos an bestimmten Stellen Fußgängern und Rollstuhlfahrern die Fahrbahn überqueren lassen müssten. Künftig müssen sie dies "den zu Fuß Gehenden" sowie den "Fahrenden von Rollstühlen" ermöglichen."
Muss es hier nicht heißen "stand beispielsweise in Paragraf/Paragräfin 26 StVO"?
Die neue StVO findet man hier: http://www.bundesrat.de/cln_116/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/428-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/428-12.pdf
Schreibt man Zufußgehendeampel / Zu Fuß gehende Ampel zusammen oder getrennt?
Verunsicherte Grüße
UNSICHERHEITSRAT