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> Hier allerdings findet man den Wortlaut des neuen Textes mit den
> "Zu Fuß Gehenden"
So richtig ein Bein hat man sich aber nicht ausgerissen, denn unter http://www.buzer.de/gesetz/10526/a179840.htm heißt es zwar vielfach "wer zu Fuß geht" oder "zu Fuß Gehende", aber als Überschrift prangt dann § 25 Fußgänger darüber. Offenbar waren die Paragrafentitel sakrosankt.
Gruß
Julian