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> Du mußt auf solche Bedenken natürlich nicht eingehen, aber wenn
> du das nicht willst, ist es sinnlos, nur die Regel zu
> wiederholen.
Ich habe nicht sinnlos die Regel wiederholt, sondern bin exakt auf deine Äußerung <Nach alten Regeln ja. Daß es nach neuer Rechtschreibung Pflicht ist, darf man anzweifeln, denn die Regel lautet, daß das Komma Pflicht ist, wenn die Infinitivgruppe von einem Verweiswort abhängt. eingegangen.
Auch nach neuer Regelung ist das Komma Pflicht. Das ist Fakt. Und es ist ein klassisches Hinweiswort, das seine Funktion nicht dadurch verliert, dass auch noch ein hinweisendes Nomen im selben Satz existiert.
"Sinnlose Wiederholungen" kommen eher von deiner Seite, weil du nicht müde wirst, Rechtschreibregeln zu hinterfragen und ihnen Sinnlosigkeit zu attestieren. Doch will das der durchschnittliche Fragesteller hier immer wieder lesen müssen? Ich denke, nicht.
Gruß von Kai