korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen

Autor:Keraminon
Datum: Mi, 05.11.2014, 17:37

Ja das ist natürlich richtig, dort heißt es halt immer Perfekt und Imperfekt.

Mich hat nur interessiert, ob es eine grammatikalische Regel gibt, die zu dieser Unterscheidung führt, oder ob die Unterscheidung einfach historisch gewachsen ist. Es scheint also eher letzteres der Fall zu sein.

Die Unterscheidung über den den Bezug zum Gegenwart habe ich leider dank Wikipedia falsch verstanden, dort heißt es

"In nichtliterarischen Texten wie z. B. Berichten drückt das Präteritum Handlungen und Vorgänge aus, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden und keinen unmittelbaren Bezug zur Gegenwart haben. Besteht ein Bezug zur Gegenwart, wird dagegen das Perfekt benutzt."

Den von dir verlinkten Beitrag habe ich gelesen und bin leider genauso schlau bzw. doof wie vorher. Schade, dass es scheinbar eine Abgrenzung von Präteritum und Perfekt nicht in ein paar knackigen Sätzen möglich ist ;)

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Keraminon -- Mi, 5.11.2014, 11:23
Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Kai -- Mi, 5.11.2014, 15:41
Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Keraminon -- Mi, 5.11.2014, 17:37
Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Kai -- Mi, 5.11.2014, 17:48