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Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen

Autor:Kai
Datum: Mi, 05.11.2014, 17:48

> "In nichtliterarischen Texten wie z. B. Berichten drückt
> das Präteritum Handlungen und Vorgänge aus, die in der
> Vergangenheit abgeschlossen wurden und keinen unmittelbaren
> Bezug zur Gegenwart haben. Besteht ein Bezug zur Gegenwart, wird
> dagegen das Perfekt benutzt."

Diesen falschen Erklärungsansatz findet man leider in vielen Grammatiken noch immer vor.

> Den von dir verlinkten Beitrag habe ich gelesen und bin leider
> genauso schlau bzw. doof wie vorher. Schade, dass es scheinbar
> eine Abgrenzung von Präteritum und Perfekt nicht in ein paar
> knackigen Sätzen möglich ist ;)

Die grundsätzliche Unterscheidung habe ich bereits geliefert: Perfekt für mündliches, Präteritum für schriftliches Berichten von Vergangenem. Ansonsten gibt es natürlich noch Differenzierungen. Lies den Beitrag noch einmal in Ruhe ...

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Keraminon -- Mi, 5.11.2014, 11:23
Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Kai -- Mi, 5.11.2014, 15:41
Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Keraminon -- Mi, 5.11.2014, 17:37
Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen
Kai -- Mi, 5.11.2014, 17:48