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> Wenn es zwei korrekte Schreibweisen gibt, dann
> sind eben beide korrekt.
Wie du aus ...
K 77 1. Die Wörter „viel“, „wenig“, „[der] eine“, „[der] andere“ können großgeschrieben werden, wenn ihr substantivischer Charakter hervorgehoben werden soll [§ 58 E4].
2. In der Regel werden sie jedoch mit allen ihren Beugungs- und Steigerungsformen kleingeschrieben[§ 58 (5)] .
Die Formulierung "wenn ihr substantivischer Charakter hervorgehoben werden soll" ist allerdings auch etwas missverständlich. Du scheinst das als eine Art Licht-aus-Spot-an-Funktion zu begreifen, um das Wort ganz nach Gutdünken mal zu beleuchten, mal nicht – oder auch immer zu beleuchten.
Etwas klarer ist hier das Regelwerk mit seiner Formulierung: "Wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantivisch gebraucht ist ..." Meiner Meinung nach wird damit nicht gesagt, dass das Zahladjektiv immer substantivisch gebraucht wird und der Schreibende dies wahlweise zum Ausdruck bringen kann oder auch nicht. Vielmehr ist der substantivische Gebrauch die Ausnahme, bei der es dann abweichend von der Grundregel der Kleinschreibung optional die Möglichkeit der Großschreibung gibt. Also:
1. Das Zahladjektiv muss substantivisch gebraucht sein.
2. Auch dann wird es im Regelfall kleingeschrieben, es sei denn, der Schreibende will ebendiesen substantivischen Gebrauch explizit zum Ausdruck bringen.
Gruß
Julian