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Hochinteressant, dieser Link! Ohne Ironie. Vielen Dank dafür, Kai. Das ist ja schon keine Grammatik mehr, das ist grammatikalische Lyrik vom Feinsten! :-)
Aber:
1. Die Autoren dieses Artikels behandeln andere(r, -s) als Pronomen, und mit dieser Argumentation steht und fällt alles. Damit stehen die Autoren im expliziten Widerspruch zur amtlichen Rechtschreibregelung, die andere(r, -s) als (unbestimmtes) Zahladjektiv einordnet.
2. Was nun allerdings kaum verzeihlich ist, ist die Tatsache, dass in dem Artikel § 58 zwar explizit angeführt, jedoch E4 geflissentlich unterschlagen wird. Damit wird die schöne Argumentation hinfällig.
Ich erlaube mir, E4 erneut zu zitieren:
"Wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantiviert gebraucht wird, kann er es nach § 57(1) auch großschreiben, zum Beispiel:
Sie strebte etwas ganz Anderes an. Die Einen sagen dies, die Anderen das. Die Meisten stimmten seiner Meinung zu."
Daran führt kein Weg vorbei; E4 zu unterschlagen, also quasi totzuschweigen, offenbart lediglich eine rabulistische Argumentation.
Beste Grüße
Vollprofi