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Re: Gedankenstriche und Ausslassungspunkte

Autor:Jesse
Datum: Di, 29.11.2016, 19:31

Ja, beide Zeichen werden korrekt verwendet und sollten so belassen werden.

Die Verwendung des Gedankenstriches als Auslassungszeichen ist inzwischen weitgehend verschwunden und kann zumindest nicht mehr als standardsprachlich angesehen werden. Früher wurde der Gedankenstrich noch in entsprechender Funktion verwendet, wurde aber allmählich von den erst später in dieser Funktion gebrauchten Auslassungspunkten abgelöst. Heute handelt es sich um zwei unterschiedliche Zeichen mit unterschiedlichen Funktionen. Die Auslassungspunkte zeigen eine Auslassung an, der Gedankenstrich hat eine trennende, Abstand schaffende Funktion, die z.B. für den Einschub eines Gedankens, die Ankündigung von etwas, das getrennt zu sehen ist, oder einen Sichtwechsel verwendet werden kann.

In dem Beispiel werden zunächst zwei unbeendete Sätze angeführt. Die Auslassung des Satzendes wird mit den Auslassungspunkten angezeigt. Im Anschluss folgt die Trennung des Gestammels vom emphatischen Ausruf, die die Aufgabe des Erklärungsversuchs oder die Erkenntnis, erwischt worden zu sein, verdeutlicht.

Um beide Funktionen zu erfüllen, müssen auch beide Zeichen stehen. Man kann auf eines der Zeichen verzichten, wenn man diese Funktion an der Stelle nicht braucht. Man kann auf die Auslassungszeichen verzichten, weil ohnehin ersichtlich ist, dass der Satz unvollständig ist. Aber darin würde ich eine Uneinheitlichkeit sehen, nachdem der zweite Artikulationsversuch in einer Reihe mit dem ersten steht, bei dem die Nichtbeendigung entsprechend gekennzeichnet wurde. Davon würde ich hier also abraten. Oder man kann den Gedankenstrich weglassen, wenn es einem weniger um die eigentliche Trennung geht als um die Pause, die auch durch die Auslassung automatisch entsteht. Auch dazu würde ich hier aber nicht raten. Zwischen den beiden Teilen, die der Gedankenstrich trennt, passiert etwas. Der Charakter erkennt, dass sein Erklärungsversuch nutzlos ist und er beendet ihn. Der erste Instinkt, sich irgendwie herausreden zu können, weicht der Erkenntnis, erwischt worden zu sein. Das transportiert der Gedankenstrich. Auch ihn würde ich daher nicht weglassen.

 

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Gedankenstriche und Ausslassungspunkte
kathi m -- Di, 29.11.2016, 14:37
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