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Re: erweiterter Infinitiv

Autor:Jesse
Datum: Fr, 10.02.2017, 23:26
Antwort auf: Re: erweiterter Infinitiv (kathi m)

Das ist fast alles falsch. Schau dir die amtliche Regelung an (§ 75).

Eine Komma muss in 3 Fällen gesetzt werden:
1. Die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet.
2. Die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab.
3. Die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab.

Und dann gibt es dazu noch 2 Ergänzungen:

E1: Das Komma kann in den Fallgruppen 2 und 3 weggelassen werden, wenn es sich um einen bloßen Infintiv handelt und dadurch keine Missverständnisse entstehen.

E2: Bei Infinitivgruppen, die nicht unter die 3 Fallgruppen fallen, kann ein Komma gesetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden bzw. um die Gliederung deutlich zu machen.

Die Unterscheidung "zu gehen"/"auf die Party zu gehen" spielt nur für E1 eine Rolle. In den Fällen kann das Komma weggelassen werden, muss aber nicht. In der Fallgruppe 1 kann das Komma nie weggelassen werden. Vor "um zu gehen" muss ein Komma stehen. So auch in deinen beiden Beispielssätzen.

Das ist alles ziemlich eindeutig. Unklarheiten gibt es eigentlich nur noch bei der Auslegung von E2. Viele wollen in dieser Ergänzung einen eigenen Regeltatbestand sehen, der die Kommasetzung in allen anderen Fällen immer freistellt, um weiter die gewohnte alte Rechtschreibung schreiben zu können und nicht groß überlegen zu müssen, ob ein Komma gesetzt werden muss. Andere sagen, die Systematik und der Wortlaut sind eindeutig und ein Komma darf nur ausnahmsweise gesetzt werden, wenn die Gliederung wirklich missverständlich ist. Das ist der einzige umstrittene Punkt. (In Einzelfällen vielleicht noch, wann die Infinitivgruppe wirklich vom Substantiv abhängt.) Alles andere ist eindeutig und entsprechend sind viele Punkte, die du genannt hast, eindeutig falsch.

 

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erweiterter Infinitiv
kathi m -- Fr, 10.2.2017, 21:41
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Kai -- Fr, 10.2.2017, 22:17
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