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Hallo Christof
> Regel?
§73 Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und […] verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Gesamtsatzes deutlich zu machen.
https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1b.shtml#P73
Die beiden Beispiele von Dir sind elliptisch verkürzte Satzreihen von Hauptsätzen.
Sie hat ihm vertraut und ich [habe] [ihm] auch [vertraut].
Er hat sie nicht erkannt und sie [hat] ihn auch nicht [erkannt].
Eigentlich gilt bei Satzreihen der §72:
Sind die gleichrangigen Teilsätze durch und […] verbunden, setzt man kein Komma.
Daraus ergibt sich die Diskussion, ob es völlig freigestellt ist, ob man ein Komma setzt oder nicht.
Ein Komma muss nicht gesetzt werden. Sollte man es aber trotzdem setzen?
Muss die Gliederung deutlich gemacht werden oder nicht?
Erste Argumentation: Eigentlich muss die Gliederung nicht deutlich gemacht werden, da es sich um überschaubare, einfache Satzreihen handelt. Das ist vor allen Dingen der Fall, weil es sich sogar um jeweils einen elliptisch verkürzten Satz innerhalb der Satzreihen handelt; also ist das ganze Satzgebilde kurz, knapp und überschaubar. Folglich gilt als Regelfall: Es ist kein Komma zu setzen. (Dem Schreiber ist es allerdings trotzdem freigestellt, ein Komma zu setzen.)
Zweite Argumentation: Gerade, weil es sich um eine elliptische Verkürzung des zweiten Hauptsatzes handelt, will ich die Gliederung deutlich machen, nämlich dass tatsächlich zwei Hauptsätze vorliegen und damit eine Satzreihe und nicht ein einziger Satz. Der Schreiber entscheidet sich also für ein Komma (, obwohl es eigentlich nicht notwendig wäre).
Gruß
Pumene
Meine persönliche Empfehlung: keine Kommas.