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> […] verwirrter als je zuvor. ;-)
Das muss doch nicht sein. Betrachte das Komma – alles unter der Voraussetzung, dass das erste Komma am Beginn der Infinitivgruppe gesetzt wurde! – doch gewissermaßen als freigestellt: Entweder setzt Du es, wie es Kai und Vollprofi sagen, oder Du setzt es nicht, wie es wohl in nicht ganz so wörtlicher Auslegung von § 74 E2 (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1c.shtml) das »Handbuch Zeichensetzung« vom Dudenverlag sagt (Unterstreichung durch mich):
In seltenen Fällen verbindet und oder oder einen Satzteil mit einem Nebensatz oder einer Infinitivgruppe zu einer Aufzählung. Auch dann wird […] kein Komma gesetzt.[…] Um seinem Freund zu schaden oder aus Gedankenlosigkeit machte er eine falsche Aussage.
[…]
Er machte, um seinem Freund zu schaden oder aus Gedankenlosigkeit eine falsche Aussage. Er machte aus Gedankenlosigkeit oder um seinem Freund zu schaden, eine falsche Aussage.