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»Ende fünfzig« ist selbstverständlich keine Apposition, sondern ein adverbiales Attribut, das grundsätzlich nicht durch Komma vom Bezugswort und gegebenenfalls durch ein weiteres vom weiteren Satz abgetrennt wird.
Weil das so ist, führt die Wörterliste zum amtlichen Regelwerk beim Lemma »Ende« auch das Beispiel »ein Mann Ende achtzig« auf, siehe: https://www.korrekturen.de/regelwerk/pdf/Woerterverzeichnis_2017.pdf.
Aus demselben Grund führt auch der Duden online beim Lemma »Ende« das sehr viel schönere Beispiel »eine Frau Ende dreißig« auf, siehe: https://www.duden.de/rechtschreibung/Ende.
Auch im tatsächlichen Schreibgebrauch werden diese Attribute in der deutlichen Mehrheit nicht durch Kommas abgegrenzt. Gemäß der Dudenregel D 107 (siehe: https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D107) kann natürlich so ziemlich alles, was in einer Formulierung syntaktisch nicht dringend notwendig ist, als Zusatz betrachtet und mit Kommas abgegrenzt werden. Eine Pflicht dazu besteht jedoch keineswegs.