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Re: Schreibrecht vs Schreiberecht

Autor:Md Ayquassar
Datum: Sa, 25.04.2020, 17:14
Antwort auf: Re: Schreibrecht vs Schreiberecht (Julian von Heyl)

> Das heißt aber lediglich, dass es nach diesen Verbstämmen
> vorkommen kann, und nicht, dass es nach diesen Verbstämmen nach
> Gutdünken eingefügt werden kann. Andernfalls müssten auch
> "Schreibemaschine" oder
> "Schreibewarengeschäft" korrekte Schreibweisen sein,
> als welche sie aber nicht gelten.

Das heißt auch nicht, dass eine der beiden Schreibweise nach dem eigenen Gutdünken mal einfach so für korrekt erklärt werden kann. Gegenwärtig gilt nur, dass Schreiberecht weniger gebräuchlich ist als Schreibrecht. Ich sah keine der beiden Schreibweisen als eigenständige Einträge im Duden oder Wahrig oder sonstigen mir bekannten und zugleich gebräuchlichen Lexika und Wörterbüchern.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Schreibrecht vs Schreiberecht
Md Ayquassar -- Fr, 24.4.2020, 17:09
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Zuckerschnecke -- Fr, 24.4.2020, 18:32
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Md Ayquassar -- Fr, 24.4.2020, 18:39
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Zuckerschnecke -- Fr, 24.4.2020, 19:26
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Julian von Heyl -- Fr, 24.4.2020, 19:23
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Gernot Back -- Fr, 24.4.2020, 19:29
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Julian von Heyl -- Fr, 24.4.2020, 21:35
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Md Ayquassar -- Sa, 25.4.2020, 17:14