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> Das gilt auch, wenn der Geschäftsführer oder seine Erben
> ausdrücklich oder konkludent diesem Geschäft zugestimmt
> haben.
(...)
> Kann "haben" hier im Plural stehen,
> obwohl ein Teil des Subjekts im Singular steht und es mit
> "oder" verbunden ist?
Das muss es in jedem Fall, denn der mit oder verbundene, dem Verb nächststehende Subjektteil steht ja seinerseits im Plural!