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Guten Tag,
gerne hätte ich den Betreff „Demonstrativpronomen statt Possessivpronomen: eine Schweizer Besonderheit?“ lauten lassen, wurde jedoch durch die Zeichenzahlbegrenzung gehindert.
Beim Korrektorat von Arbeiten aus eidgenössischer Feder fällt mir wiederholt der nach meinem Begriff falsche Gebrauch des Demonstrativpronomens auf. Jüngstes Beispiel:
„Um langfristig bestmögliche Leistungen erreichen zu können, sollten die Mitarbeitenden bereits Freude und Gefallen an deren Arbeit haben.“
Da die Mitarbeitenden das Subjekt des Hauptsatzes stellen, kann sich „deren“ nicht auf sie selbst beziehen; diejenigen, an deren Arbeit die Mitarbeitenden Gefallen finden sollten, sind folglich andere Personen. Dies entspricht jedoch nicht dem Sinn laut Kontext.
Ich betreue in letzter Zeit mehrere Kunden aus der Schweiz und stolpere regelmäßig über solche Fälle. Weitere Beispiele:
„Den Forschenden [...] gelang es, innerhalb deren Forschung nachzuweisen, dass [...].“
„In deren Studie wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Aspekt der Achtsamkeit die Patienten in deren Kernkompetenzen [...] stärken kann.“
Meine Frage: Ist dies eine Schweizer Besonderheit und daher doch nicht „falsch“?
Danke für dieses hilfreiche Forum und Gruß in die Runde!
Benedikt