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Re: Groß-/Kleinschreibung nach Klammern am Satzanf

Autor:Lisa
Datum: Fr, 27.08.2021, 09:53

Die Schreibweise "(Wand-)regal" ist in jedem Fall falsch. Es müssen beide Lesarten korrekt sein, sowohl die zusammengesetzte - also "Wand-Regal" - als auch die ohne den Zusatz - also "Regal". Korrekt wäre also "(Wand-)Regal".
Verzichtet man auf den Bindestrich, darf man jedoch sehr wohl "(Wand)regal" schreiben - zumindest behauptet das der Duden.

Nachzulesen unter https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Klammern-und-Bindestrich, https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/klammern

Bezüglich der Ausgangsfrage bin ich selbst unschlüssig. Auch das amtliche Regelwerk gibt diesbezüglich keine Auskunft - weder unter dem Kapitel "Klammern" noch unter "Großschreibung". Am ehesten würde ich persönlich folgende Regel anwenden:

§54 (6): Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines Ganzsatzes
gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des
folgenden Wortes unverändert.

Demnach würde ich auch den Klammerausdruck als zugehörig zum Ganzsatz sehen und im Anschluss daran klein fortsetzen.

 

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