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> Das Komma bei einer Reihung von Hauptsätzen ist nicht
> erforderlich, wenn sie mit „und“ miteinander verbunden sind
> (…)
> Da beide Hauptsätze den gemeinsamen Infinitiv
> „werden“ enthalten und der erste Hauptsatz elliptisch verkürzt
> ist, würde ich das Komma eher nicht setzen.
Mehr noch: Da es sich durch die Auslassung um keine zwei selbständigen Sätze mehr handelt, verbietet sich das Komma.
§ 73 Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch weder – noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.