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> Die Sparkasse trat hier als Hauptakteuer(in) auf.
> Wie "stark" ist das Geschlecht bei Firmennamen? Ich
> lese immer wieder, dass Firmennamen, die im Femininum stehen,
> mit maskulinen Begriffen verbunden werden. Eigentlich kann es
> doch hier aber nur "Hauptakteurin" heißen, oder?
Nein, eine Angleichung im Geschlecht ist ‒ anders als eine Angleichung im Kasus und im Numerus ‒ bei Appositionen nicht erforderlich, auch bei Appositionen mit „als“ oder „wie“ nicht.
Es stimmt aber, dass vor allem in juristischer Fachsprache oft von einer juristischen Person (wie einer Gesellschaft oder einer Firma) als „Klägerin“ und „Beklagter“ die Rede ist.
Allgemeinsprachlich kann man aber durchaus von einer Sparkasse als „Hauptakteur“ sprechen. Ich halte es sogar für den Normalfall, hier auf das Motionssuffix „-in“ zu verzichten; schließlich handelt es sich um keine Frau (natürliche Person), sondern um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.