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> Ich habe einen Text in dem der Hinweis auftauchen soll:
> "(siehe blauer Kasten)" oder heißt es "(siehe
> blauen Kasten)"?
> Vom Gefühl her geht beides, aber ich weiß nicht einmal, wo ich
> nachgucken könnte um das rauszufinden...
Im Duden, Band 9:
siehe: Das bei Verweisen auf Textstellen u. dgl. verwendete Wort (eine besondere Imperativform von sehen) kann nur den Akkusativ nach sich haben: siehe beiliegenden (nicht: beiliegender) Prospekt. Ein Ausrufezeichen wird nach solchen Verweisen im Allgemeinen nicht gesetzt.
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 6. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]
Gruß
MG