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> So pauschal kann man das nicht sagen, vgl.: § 74 E1 und § 75
> E1
Beide Links passen für den Satz des Fragestellers nicht:
Wir haben nach seinem Tod jahrelang über das Recht der Garantie und wie sie zu verstehen ist, verhandelt.
grün — Satzglied
blau — Nebensatz
Der „Rest des Hauptsatzes“ (gelb unterlegt) muss vom Nebensatz (blau) an der Stelle, an der sich kein und befindet, durch ein Komma abgetrennt werden.
Wenn eine Umformulierung ausgeschlossen ist, geht die bessere Variante nicht:
Wir haben nach seinem Tod jahrelang über das Recht der Garantie verhandelt und wie sie zu verstehen ist.
Gruß
Pumene