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§ 77 (4)

Autor:volltoll
Datum: Mi, 20.07.2022, 23:02
Antwort auf: Re: Kommas bei "besser gesagt" (Pumene)

> https://gfds.de/bzw-komma-bei/

> Die Ratgeber Zeichensetzung klipp & klar von Renate Baudusch
> (2000) und Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen
> (Dudenverlag 2007) enthalten diese Beispielsätze: »Er hat kein
> Geld bzw. er gibt vor, keins zu haben« und »Wir fahren nach
> Griechenland(,) bzw. [= besser gesagt] wir
> fliegen nach Athen.« sowie »Ich kannte ihn gut(,) bzw. [= oder
> vielmehr] mein Vater war mit ihm befreundet.«

> Renate Baudusch sieht also hier kein Komma vor,
> während es im Duden-Ratgeber – mit Recht, wie ich meine –
> als möglich in Klammern gesetzt wird.
Auch die
> erläuternden Zusätze »besser gesagt« und »oder vielmehr« sind
> plausibel, denn beziehungsweise, abgekürzt bzw., ist nicht in
> jedem Fall durch oder (gelegentlich auch und) zu ersetzen.

Ich habe im „Amtlichen Regelwerk“ nachgeschlagen.

In § 77(4) findet man diese zwei Fälle, einmal mit schließendem Komma, einmal ohne:

• Auf der Ausstellung waren viele ausländische Firmen, insbesondere holländische [Maschinenhersteller/Firmen], vertreten

• Auf der Ausstellung waren viele ausländische, insbesondere holländische Firmen vertreten.

Zu dem letztgenannten Beispiel gibt es den Hinweis:
„Wird […] die Erläuterung in die substantivische oder verbale Fügung einbezogen, so grenzt man sie mit einfachem Komma ab.“

Das trifft meines Erachtens nicht auf den Fall von Christof zu:
„Er hat es mir erst einen Tag, besser gesagt am Abend(,?) zuvor erzählt.“

Gegenfrage:
Inwiefern soll hier die Erläuterung besser gesagt am Abend in die substantivische Fügung Tag einbezogen sein?

besser gesagt am Abend ist lediglich eine eingeschobene Wortgruppe mit einem Partizip, die hinter dem Nomen Tag steht und die durch Kommas vom Satz getrennt wird.

 

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Christof -- Mi, 20.7.2022, 18:54
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