Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.
> > Ist das, was Du schreibst, ausschlaggebend für die
> > Rechtschreibung?
> Durchaus: Meine Ausführungen kannst du ‒ etwas anders formuliert ‒
> auch unter §34 (2.1) im amtlichen Regelwerk finden:
Das ist Unsinn! Was du im Folgenden zitierst, bezieht sich auf «ein einfaches Adjektiv»! Im diskutierten Beispiel ist das Adjektiv (siehe auch Ivans Antwort) durch «zu» erweitert. Einschlägig ist also §34 (2.3). Es wird – wenn man dieser Regelung folgen möchte – getrennt geschrieben.
Grüezi
Friedel