korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Substantivierter Infinitiv vs. Verbalsubstantiv

Autor:volltoll
Datum: Fr, 07.10.2022, 22:16
Antwort auf: Nominalisierung von Verben (Jojo)

> Beim Verb "ausarbeiten" würde ich "die
> Ausarbeitung einer Strategie" schreiben. Sie schreibt
> "das Ausarbeiten einer Strategie".

> Beim Verb "durchführen" würde ich "die
> Durchführung eines Planes" schreiben. Sie schreibt
> "das Durchführen eines Planes".

> Das dritte Beispiel wäre "die Anfertigung" (ich),
> "das Anfertigen" (sie).

> Liege ich falsch oder sie? Oder ist beides okay? Ich bin da
> irgendwie etwas verwirrt, denn in Fällen, bei denen ich
> eigentlich immer mit "-ung" nominalisieren würde,
> macht sie es ganz oft nicht. Oder bin ich komplett falsch
> abgebogen und es handelt sich gar nicht um eine Nominalisierung
> - wie gesagt, ich bin verwirrt.

Der substantivierte Infinitiv bezeichnet gewöhnlich nur das Geschehen. Wenn der Sprecher ein Geschehen (Vorgang, Tätigkeit, Handlung) an sich ausdrücken möchte, dann ist der substantivierte Infinitiv (hier: das Ausarbeiten, das Durchführen etc.) vorzuziehen.

Das entsprechende Verbalsubstantiv auf „-ung“ drückt aber nicht nur das Geschehen, sondern auch den Abschluss oder das Ergebnis des Geschehens aus oder ist gleichzeitig Sachbezeichnung.

1.3 Verwendung des substantivierten Infinitivs
Der substantivierte Infinitiv, der in engerer Beziehung zum entsprechenden Verb steht, ist jedoch dann vorzuziehen, wenn nur die Handlung oder der Vorgang selbst bezeichnet werden soll, das entsprechende Substantiv auf -ung aber auch das Ergebnis bezeichnet oder gleichzeitig Sachbezeichnung ist:
Bei der Isolierung des Drahtes darf der Strom nicht eingeschaltet sein. (Besser:) Beim Isolieren des Drahtes darf der Strom nicht eingeschaltet sein. Die Abstellung der Fahrräder an der Vorderfront ist verboten. (Besser:) Das Abstellen der Fahrräder an der Vorderfront ist verboten.*

* Teilzitiert aus: Dudenband 9, »Richtiges und gutes Deutsch«, Lemma Verbalabstraktum, 1.3

Ergänzung:
Auch in diesem Forum wird auf deine Frage eingegangen:
https://www.deutsch-als-fremdsprache.de/austausch/forum/read.php?4,4882

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

Nominalisierung von Verben
Jojo -- Fr, 7.10.2022, 18:32
Re: Nominalisierung von Verben
Pumene -- Fr, 7.10.2022, 19:42
Re: Nominalisierung von Verben
R. Brôchenés -- Fr, 7.10.2022, 20:07
Re: Nominalisierung von Verben
Pumene -- Fr, 7.10.2022, 20:09
Substantivierter Infinitiv vs. Verbalsubstantiv
volltoll -- Fr, 7.10.2022, 22:16
Re: Nominalisierung von Verben
Jojo -- Sa, 8.10.2022, 16:10