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>> Es tat den Eltern leid, dass sie ihr Kind nicht hatten
>> schwimmen gehen lassen dürfen!
> (…)
> Aber steht hier nicht sowieso der ganz normale Infinitiv
> "lassen", der nämlich vom Modalverb "dürfen"
> regiert wird?
Nein, die Eltern hatten ihr Kind nicht schwimmen gehen (ge)lassen. Sie haben es gegen den Rat des Kinderarztes nicht gedurft, zumal sie ohnehin schon unter Beobachtung des Jugendamtes standen. Aber es tat ihnen für ihr Kind leid, das gerne schwimmen gegangen wäre.
> Wenn gar kein Partizip infrage kommt, dann kann ja
> auch kein Ersatzinfinitiv dafür stehen, das ist doch klar, oder?
> Hier ist doch "dürfen" der Ersatzinfinitiv für
> "gedurft", oder?
Stimmt, der einzige Ersatzinfinitiv ist hier „dürfen“; „lassen“ ein normaler.