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§ 75 E2

Autor:volltoll
Datum: Do, 09.03.2023, 08:05
Antwort auf: Infinitivgrppe mit zu (Florian567)

> Meines
> Erachtens sind beide Varianten zulässig, ich finde Variante 1
> jedoch strukturierter.

Korrekt!

• Siehe § 75 E2 des amtlichen Regelwerks des Rats für deutsche Rechtschreibung:

https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1d.shtml

• Siehe Duden-Regel 124:

https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D124

 

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Beiträge zu diesem Thema

Infinitivgrppe mit zu
Florian567 -- Do, 9.3.2023, 02:13
§ 75 E2
volltoll -- Do, 9.3.2023, 08:05