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> Danke, sehr erbaulich! Es handelt sich also um eine
> altertümliche, ungebräuchliche, aber nicht rundweg falsche Form,
> richtig?
> Könnte man möglicherweise sagen, im Sinne von
> "verdecken" kann die unregelmäßige Konjugation,
> poetisch antikisierend, angewandt werden ("Die Wolke
> verhing den Mond"), aber nicht im juristischen Sinne
> ("Der Richter verhängte die Strafe")?
Duden* sagt:
Lässt sich ein nur regional verwendetes Wort bzw. eine Wendung nicht eindeutig einer bestimmten Region zuordnen, wird die Markierung „landschaftlich“ verwendet.
Das trifft laut DWDS auf die Präteritumform „verhing“ zu:
Siehe: www.dwds.de/wb/verh%C3%A4ngen
* https://www.duden.de/hilfe/gebrauch
Laut Duden ist ausschließlich „verhängte“ korrekt* und ist keine veraltete Nebenform wie im Falle von „bug“ und „backte“:
Siehe: www.duden.de/konjugation/backen_herstellen_garen
* www.duden.de/konjugation/verhaengen