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Hallo Sulhanen,
meine Vorschläge:
1. Erstens stellte das Gericht klar, dass vertragsbedingt übermittelte Datensätze freiwillig im Sinne des Gesetzes gegeben worden seien.
2. Erstens stellte das Gericht klar, dass Datensätze - aufgrund eines Vertrages übermittelt - freiwillig im Sinne des Gesetzes gegeben worden seien.
3. Erstens stellte das Gericht klar, dass die aufgrund eines Vertrages übermittelten Datensätze freiwillig im Sinne des Gesetzes gegeben worden seien.
LG Adele