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Re: Kommas (diverse)

Autor:Gernot Back
Datum: Mi, 02.08.2023, 10:07
Antwort auf: Kommas (diverse) (Ute)

> 1. Ist der Auftragnehmer an der Erbringung der vereinbarten
> Leistung verhindert, so hat er den Auftraggeber hierüber
> unverzüglich, soweit möglich(,) spätestens bis zum 15. bzw. 30.
> des Monats zu informieren.
> -> Kommt hier nach "soweit möglich" evtl. ein
> Komma?

Wieso machst du aus »soweit möglich« überhaupt einen Nachtrag, der dann in paarige Kommas zu kleiden ist, warum schreibst du nicht:

Ist der Auftragnehmer an der Erbringung der vereinbarten Leistung verhindert, so hat er den Auftraggeber hierüber(,) soweit möglich(,) unverzüglich, spätestens (aber) bis zum 15. bzw. 30. des Monats zu informieren.

Bei einem solchen formelhaften Nebensatz sind die Kommas nach § 76 optional.

Die Frage wäre aber dann: Was passiert, wenn die Verhinderung des Auftragnehmers am Monatsletzten eintritt? Darf er den Auftraggeber darüber dann ggf. auch noch bis zum Fünfzehnten des Folgemonats informieren?

> 2. Die Weitergabe von Unterlagen, gleich(,) ob auszugsweise oder
> vollständig, ist dem Auftragnehmer untersagt.
> -> Kommt hier nach "gleich" evtl. ein Komma?

Das Komma ist hier in der Tat optional, da es sich nach § 74 E1 um eine mehrteilige Nebensatzeinleitung handeln kann.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommas (diverse)
Ute -- Mi, 2.8.2023, 06:36
Re: Kommas (diverse)
Gernot Back -- Mi, 2.8.2023, 10:07