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Re: Korrekt? Passiv in der indirekten Rede

Autor:Rolf Keller
Datum: Sa, 19.04.2008, 15:49

> Erstens stellte das Gericht klar, dass Datensätze, welche
> aufgrund eines Vertrages übermittelt worden seien, freiwillig im
> Sinne des Gesetzes gegeben worden seien.

Ds doppelte "worden sein" klingt unschön. Das Wort "gegeben" passt auch nicht: Man gibt keine Datensätze, man kann sie höchstens übergeben. Außerdem sind ja das Übermitteln und das Geben ein und derselbe Vorgang, warum den im selben Satz unterschiedlich bezeichnen?

Aber zur eigentlichen Frage: Es ist nicht zwingend, bei jeder indirekten Rede den K1 zu benutzen. Vielfach benutzt man den Indikativ. Im vorliegenden Fall könnte man auch darüber streiten, ob "stellte klar" überhaupt eine indirekte Rede einleitet oder nur einen Bericht des Schreibers. "Stellte klar" bedeutet ja nicht zwingend "sagte".

Wie man den Satz am besten formuliert, hängt davon ab, was eigentlich gemeint ist. Der Satz ist insbesondere wegen des Konjunktivs und des fehlenden Artikels vor "Datensätze" ganz klar doppeldeutig.

Entweder war es eine rechtliche Auslegung des Gesetzes, z. B. so: "Wenn jemand Datensätze aufgrund eines Vertrages übermittelt, dann tut er das freiwillig i. S. des Gesetzes". Das wäre dann das, was man üblicherweise Grundsatzurteil nennt (obwohl es in D keine wirklichen Grundsatzurteile gibt).

Oder das Gericht hat den ermittelten konkreten Lebenssachverhalt aus seiner Sicht dargestellt, z. B. so: "Die Person X hat aufgrund eines Vertrages Datensätze übermittelt, die sie freiwillig i. S. des Gesetzes übergeben hat."

Das sind zwei völlig unterschiedliche Aussagen. Aber beide kann man problemlos aus dem Originalsatz herauslesen.

MfG
Rolf Keller

 

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