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Re: Komma?

Autor:Pumene
Datum: Mi, 20.09.2023, 14:41
Antwort auf: Re: Komma? (Gernot Back)

> Das sehe ich auch so.

Dr. Bopp schreibt:

Den […] Satz halte ich für zumindest ungeschickt formuliert. Besser:

- Das ist eine Maßnahme, die abwegig oder zumindest nicht naheliegend erscheint.

Wenn die Formulierung beibehalten werden soll, handelt es sich um eine nachgestellte Erläuterung. Trotzdem reicht nach meiner Einschätzung ein Komma vor „zumindest“. Die Erläuterung ist in die verbale Fügung einbezogen ("abwegig erscheinen“ = Prädikativ + als Kopula verwendetes Verb), so dass das zweite Komma entfällt:

- Das ist eine Maßnahme, die abwegig, zumindest nicht naheliegend erscheint.
Vgl.
- Das ist eine Maßnahme, die abwegig, zumindest nicht naheliegend ist.
- Das ist eine Maßnahme, die abwegig, das heißt nicht naheliegend erscheint.
- Das ist eine Maßnahme, die abwegig, das heißt nicht naheliegend ist.

Man könnte aber argumentieren, dass aus §77(4) der Rechtschreibregelung, die das Weglassen des zweiten Kommas rechtfertigt, nicht hervorgeht, ob die Ausnahme auch für verbale Fügungen der Art Kopula + Prädikativ gilt. Aus der Beschreibung und den Beispielen in § 77(4) geht dies nicht eindeutig hervor.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bopp

 

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