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Re: weggenommen zu haben

Autor:Gernot Back
Datum: Fr, 23.02.2024, 09:28
Antwort auf: weggenommen zu haben (Jens Felger)

> Er wird beschuldigt, die Sache weggenommen zu haben.

> Ich tippe nach Recherche auf:
> Vergangenheitsform eines subjektiven Modalverbs

Nein, ein Modalverb kommt hier nicht vor und der Satz hat auch nichts »Subjektives« an sich.

Ein Modalverb im subjektiven Gebrauch hättest du, wenn du den Satz umformuliertest in:

Er soll die Sache weggenommen haben.

Mit subjektiv gebrauchtem Modalverb brauchst du kein »zu« beim Infinitiv.

> gebildet aus:
> - wird beschuldigt: Präsens Modalverb? (passiv?)

Da ist kein Modalverb! Das finite Vollverb »beschuldigen« steht hier im Indikativ Präsens Passiv in der 3. Person.

> - weggenommen ... zu haben : Partizip II Vollverb + sein/haben

Es handelt sich um einen um ein Akkusativobjekt (»die Sache«) erweiterten Infinitiv Perfekt Aktiv mit »zu«, der aus dem Partizip Perfekt Passiv des Vollverbs »wegnehmen« und dem für dieses für die Bildung der zusammengesetzten Zeiten der Vergangenheit erforderlichen Hilfsverb »haben« besteht.

Das logische (aber nur gedachte, implizite) Subjekt des Infinitivsatzes ergibt sich aus dem Subjekt des übergeordneten Hauptsatzes, also »er«.

 

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