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> § 75
> Komma
> § 75 Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der
> folgenden Bedingungen erfüllt ist.
> (1) die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer,
> als eingeleitet:
> Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen. Das
> Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße.
> Statt am Bericht zu arbeiten, vergnügte sich Herbert mit
> Computerspielchen. Ihr fiel nichts Besseres ein, als zu
> kündigen. Ihre Forderung, um das noch einmal zu sagen, halten
> wir für wenig angemessen (siehe auch § 77 (1)). Er, ohne den
> Vertrag vorher gesehen zu haben, hatte ihn sofort unterschrieben
> (siehe auch § 77 (6)).
> (2) die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab:
> Er wurde beim Versuch, den Tresor zu knacken, vom Nachtwächter
> überrascht. Er fasste den Plan, heimlich abzureisen.
> (3) die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem
> Verweiswort ab (siehe § 77(5)):
> Anita liebt es, lange auszuschlafen. Werner hat es nie bereut,
> diese Ausbildung gemacht zu haben. Es missfällt mir, diesen
> Vertrag zu unterzeichnen. René hat nicht damit gerechnet, doch
> noch zu gewinnen, und strahlte über das ganze Gesicht.
> Lange auszuschlafen, das liebt Anita sehr. Doch noch zu
> gewinnen, damit hat René nicht gerechnet. Damit, doch noch zu
> gewinnen, hat René nicht gerechnet.
> E1: Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können
> in den Fallgruppen (2) und (3) die Kommas
> weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse
> entstehen:
Herzlichen Dank, Pumene. :)