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>> Wenn ein Wort in der gesprochenen Sprache existiert, muß man es
>> auch schreiben können, ob es einem zusagt oder nicht.
> Definiere doch mal "existiert" in diesem Kontext.
Ein Wort existiert, wenn es benutzt und verstanden wird.
> Warum klammerst du denn die Bindestriche ein?
Da die Schreibweise mit und ohne Bindestrich existiert und ich das offenhalten wollte. Daneben gibt es (eher selten) auch die Schreibweise mit Apostroph.
> Ein Hundezüchter,
> der "Achen", "Bchen" und "Cchen"
> oder womöglich "Alein", "Aer" oder
> "Aren" schreibt, dem gehört die Lizenz zum Schreiben
> entzogen.
Dann müßtest Du ihm auch die Lizenz zum Sprechen entziehen. Oder Du müßtest verbieten, das gesprochene Wort in der Form, wie es gesprochen wird, aufzuschreiben.